Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuhalten, das Verfahren unter Einsetzung einer neuen Staatsanwältin bzw. eines neuen Staatsanwalts fortzuführen. Insbesondere sei die Staatsanwaltschaft anzuhalten, die Beschwerdeführerin als Auskunftsperson einzuvernehmen und die Einvernahme des Beschuldigten unter Wahrung der Parteirechte der Beschwerdeführerin zu wiederholen.