1. Mit Verfügung vom 23. Mai 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen «Ehrverletzung, mutmasslich begangen am 20.08.2022» ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Beschwerde ein. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuhalten, das Verfahren unter Einsetzung einer neuen Staatsanwältin bzw. eines neuen Staatsanwalts fortzuführen.