Eine anwaltliche Vertretung könne sie sich aber nicht leisten. Sie verfüge nur über ein Einkommen der AHV, welches nicht einmal die Maximalrente erreiche. Weiter sei für sie die festgelegte Busse keinesfalls eine Bagatelle und sie könne nicht verstehen, dass die Staatsanwaltschaft von einem Bagatellfall spreche. Ausserdem könne es nicht sein, dass sie wegen einer Hilfeleistung einen Strafregistereintrag erhalte. Sie wisse auch nicht, wie man einen Antrag um unentgeltliche Rechtspflege einreiche. In ihrem Fall treffe es nicht zu, dass sie sich selber verteidigen könne. Ihre Aussagen seien von der Staatsanwaltschaft ignoriert worden.