1. Die regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 2. Mai 2023 einen Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangen, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 750.00. Der Vollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Beschwerdeführerin wurde zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 250.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen.