Unbesehen eines allfälligen Berufungsverfahrens ist deshalb ohne Weiteres von einer Verfahrensdauer von klar über 12 Monaten auszugehen. Der für die Einlagerungskosten auflaufende Betrag erscheint im Verhältnis zum Verkaufswert des Fahrzeugs, welcher kaum noch dem Anschaffungswert aus dem Jahr 2020 von CHF 5'849.58 entsprechen dürfte, daher als deutlich zu hoch. Das Erfordernis des kostspieligen Unterhalts ist damit erfüllt. 7.5 Zu prüfen ist weiter die Verhältnismässigkeit der vorzeitigen Verwertung.