11 stände als absolut unwahrscheinlich. Zumal das in Auftrag gegebene Gutachten voraussichtlich Mitte August 2023 erwartet wird (vgl. Haftantrag vom 3. Februar 2023, S. 9), dürfte das Untersuchungsverfahren noch sicherlich ca. sechs Monate in Anspruch nehmen; bis zur erstinstanzlichen gerichtlichen Verhandlung sind alsdann weitere drei bis sechs Monate einzukalkulieren. Unbesehen eines allfälligen Berufungsverfahrens ist deshalb ohne Weiteres von einer Verfahrensdauer von klar über 12 Monaten auszugehen.