Mit der Generalstaatsanwaltschaft sind diesem Wert die Kosten für die Lagerung des Personenwagens entgegenzuhalten, welche von der Beschwerdeführerin zu tragen sind und sich monatlich auf CHF 200.00 belaufen. Die Beschwerdeführerin erwähnt in diesem Zusammenhang zwar die Möglichkeit einer kostengünstigeren Lösung, zeigt aber nicht auf, inwiefern ein einfacher Parkplatz die gleiche Sicherheit bieten würden.