Vorliegend steht der Wertverlust jedoch nicht im Zentrum. So blieb im Beschwerdeverfahren unbestritten, dass die Beschwerdeführerin den VW Golf im Juli 2022 zu einem Preis von CHF 5'849.58 bei einem Kilometerstand von 105'593 erworben hat und der (bis dato noch nicht ermittelte) Verkaufswert unter dem genannten Anschaffungswert liegen dürfte. Mit der Generalstaatsanwaltschaft sind diesem Wert die Kosten für die Lagerung des Personenwagens entgegenzuhalten, welche von der Beschwerdeführerin zu tragen sind und sich monatlich auf CHF 200.00 belaufen.