Auch ist bekannt, dass es sich dabei um ein älteres Modell (Inverkehrsetzung: 12. Dezember 2008) mit einem Kilometerstand von 135'168 handelt (vgl. technisches Untersuchungsprotokoll vom 18. November 2022). Dennoch ist mit Generalstaatsanwaltschaft festzuhalten, dass es notorisch ist bzw. der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass einmal in Verkehr gesetzte Fahrzeuge einem stetigen – wenn auch degressiven – Wertverlust unterliegen (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. August 2021 E. 5.2;