Nach dem Gesagten besteht derzeit eine grosse Wahrscheinlichkeit dafür, dass das streitige Fahrzeug durch das urteilende Gericht aus Gründen der (Verkehrs-)Sicherheit eingezogen wird. Entsprechend wurde die Beschlagnahme des Fahrzeugs mit Blick auf eine Sicherungseinziehung vorliegend zu Recht angeordnet.