greifende Entwicklungsstörung aus dem autistischen Spektrum und eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung diagnostiziert wurden. Zudem wurde der Beschwerdeführerin eine hohe Rückfallgefahr attestiert, wobei gefährliche Verhaltensweisen im Strassenverkehr am wahrscheinlichsten seien. Allgemein seien impulsive Handlungen, bei denen die Beschwerdeführerin ihr Handeln nicht hinreichend überdenke, vorstellbar (vgl. forensisch-psychiatrisches Gutachten von Dr. med. Fürstenau vom 11. Mai 2016, S. 37 ff.).