Wie in der angefochtenen Verfügung anführt, wurde die Beschwerdeführerin mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland PEN 17 127 vom 4. Juli 2017 u.a. wegen grober Verkehrsregelverletzung, versuchter Gefährdung des Lebens, Störung des öffentlichen Verkehrs, Nötigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitstrafe von 24 Monaten unter Aufschub der Freiheitsstrafe zu Gunsten einer ambulanten Massnahme verurteilt. Den der Kammer vorliegenden Akten ist alsdann zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen des damaligen Strafverfahrens forensisch-psychiatrisch begutachtet wurde, wobei eine tief-