An diese Gefährdung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen; die Prognose einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit genügt (BAUMANN, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 13 zu Art. 69 StGB mit Hinweisen; KONOPATSCH, in: StGB Annotierter Kommentar, 2020, Rz. 10 zu Art. 69 StGB mit Hinweisen; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 361 vom 21. Dezember 2021 E. 7.3). Die Gefahr kann mit dem Gegenstand an sich verbunden sein oder sich aus dem Gebrauch ergeben, den dessen Inhaber oder Inhaberin möglicherweise davon macht (Urteil des Bundesgerichts 1P.31/2000 vom 14. Februar 2000 E. 2b =