Hinsichtlich des Vorfalls vom 15. November 2022 (Abend) hielt sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. November 2022 insbesondere fest, dass sie einfach ohne Grund ein wenig herumgefahren sei und eine Art Blackout gehabt habe, als sie die Polizisten gesehen habe. Sie habe Freude gehabt, dass sie wieder kontrolliert werde. Sie tue dies einfach, damit sie mit jemandem reden könne; sie wisse, dass dies für normale Leute nicht normal sei, aber sie sei nicht normal. […]. Anlässlich der […] Hafteröffnung bestätigte die Beschwerdeführerin ihre bereits gemachten Aussagen.