Betreffend den Vorfall vom 12. Oktober 2022 gab sie anlässlich der polizeilichen Befragung vom 12. Oktober 2022 an, den Polizisten Herrn F.________ von Anfang an als solchen erkannt zu haben. Auf die Frage, warum sie nicht langsamer gefahren sei oder angehalten habe, antwortete sie, dass sie dazu keine Lust gehabt habe und sie überdies auch kein Stoppzeichen gesehen habe. Hinsichtlich des Vorfalls vom 15. November 2022 (Abend) hielt sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. November 2022 insbesondere fest, dass sie einfach ohne Grund ein wenig herumgefahren sei und eine Art Blackout gehabt habe, als sie die Polizisten gesehen habe.