5. 5.1 Den der Kammer vorliegenden Akten ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren (BM 22 43339) gegen die Beschwerdeführerin wegen mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Gefährdung des Lebens, sowie Nötigung, evtl. Drohung, führt. Weiter ist aktenkundig, dass das Zwangsmassnahmengericht die Beschwerdeführerin in Zusammenhang mit dem Strafverfahren für eine Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 1. Mai 2023, in Untersuchungshaft versetzt hat.