Eventualiter sei die mit Verfügung vom 9. Januar 2023 (BM 22 43339) erfolgte Anordnung der sofortigen Verwertung des Fahrzeuges VW Golf, Fahrgestell Nr. C.________ nach Art. 266 Abs. 5 StPO aufzuheben und stattdessen die Aufbewahrung des genannten Fahrzeuges anzuordnen. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MwSt.