Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 23. Januar 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung vom 9. Januar 2023 (BM 22 43339) sei aufzuheben und das Fahrzeug VW Golf, Fahrgestell Nr. C.________, sei unverzüglich freizugeben.