1. Mit Verfügung vom 9. Januar 2023 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das am 15. November 2022 durch die Kantonspolizei sichergestellte Fahrzeug VW Golf, Fahrgestell Nr. C.________, Kennzeichen D.________ (nachfolgend: Fahrzeug/VW Golf). Gleichzeitig wurde die sofortige Verwertung des Fahrzeugs angeordnet und der Netto-Verwertungserlös mit Beschlag belegt. Mit dem Vollzug der Verwertung des Fahrzeugs wurde das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland beauftragt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.___