Weiter sei für ihn die festgelegte Busse keinesfalls eine Bagatelle und er könne nicht verstehen, dass die Staatsanwaltschaft von einem Bagatellfall spreche. Ausserdem könne es nicht sein, dass er wegen einer Hilfeleistung einen Strafregistereintrag erhalte. Er wisse auch nicht, wie man einen Antrag um unentgeltliche Rechtspflege einreiche. In seinem Fall treffe es nicht zu, dass er sich selber verteidigen könne. Seine Aussagen seien von der Staatsanwaltschaft ignoriert worden. Schliesslich habe er drei Zeugen und einen Tatverdächtigen auf seiner Seite, auf der anderen Seite zwei Polizisten.