3 zeibeamten zu 100% korrekt. Die festgesetzte Strafe sei nicht berechtigt und er würde diese nie akzeptieren. Es sei aber nur mit anwaltlicher Hilfe möglich zu belegen, dass die Polizei falsch agiert habe. Eine anwaltliche Vertretung könne er sich aber nicht leisten. Er verfüge nur über ein Einkommen der AHV, welches nicht einmal die Maximalrente erreiche. Weiter sei für ihn die festgelegte Busse keinesfalls eine Bagatelle und er könne nicht verstehen, dass die Staatsanwaltschaft von einem Bagatellfall spreche.