Der Beschwerdeführer wurde zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 250.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen. Ausserdem wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer am 10. Mai 2023 Einsprache. Am 12. Mai 2023 stellte C.________ den Antrag auf eine amtliche Verteidigung im gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahren. Am 16. Mai 2023 forderte die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer auf mitzuteilen, ob er an der Einsprache festhält oder diese zurückzieht;