1. Die regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 2. Mai 2023 einen Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und teilweise Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangen, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 1’750.00. Der Vollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Der Beschwerdeführer wurde zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 250.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen.