In den edierten Unterlagen des Betreibungsamts Emmental–Oberaargau kann im Übrigen kein Hinweis dafür entnommen werden kann, dass dem Betreibungsamt in vorliegender Angelegenheit eine «Promissory Note» zugestellt worden wäre. Gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers soll dies jedoch mit einer Eingabe vom 27. März 2023 geschehen sein, was er mit Einreichen einer Kopie des entsprechenden Schreibens zu belegen versucht. Insoweit ist festzuhalten, dass den Beschuldigten, sollte er eine «Promissory Note» erhalten haben, keine Annahmepflicht getroffen hätte.