SR 311.0), erfüllt haben sollte. Eine angeblich unrechtmässige Verweigerung, die «Promissory Note» als Zahlung – für offene und in Betreibung gesetzte Forderungen – entgegenzunehmen, vermag keine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu begründen und stellt insbesondere keinen Straftatbestand dar. In den edierten Unterlagen des Betreibungsamts Emmental–Oberaargau kann im Übrigen kein Hinweis dafür entnommen werden kann, dass dem Betreibungsamt in vorliegender Angelegenheit eine «Promissory Note» zugestellt worden wäre.