4. 4.1 Der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Anzeigesachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft unter Zitierung der Strafanzeige vom 25. April 2023 und der Konkretisierung vom 6. Mai 2023 wie folgt wiedergegeben (vgl. S. 2 f. der angefochtenen Verfügung): [...] - [...] am 21.04.2023 stand Herr C.________ vom Betreibungsamt Emmental unangemeldet auf dem Grundstück vom Anzeigesteller, um den Pfändungsvollzug fortzufahren. Dadurch würde der Anzeigesteller mehrfach von Herrn A.________, D.________ (Funktion), genötigt. Herr C.________ hat mit dem Pfändungsvollzug gedroht, obwohl die Beträge am 27.03.2023 über Herrn A._____