Was der Beschwerdeführer vor der Beschwerdekammer dagegen vorbringt, verfängt nicht. So lässt sich dem Transaktionsjournal vom 28. Februar 2023 kein Hinweis dafür entnehmen, dass die Auszahlung von CHF 40.00 trotz vorgängigen Abbruchs erfolgt wäre. Ein Systemfehler ist nicht ersichtlich und die Auszahlung erfolgte auftragsgemäss. Weiter ist auch belegt, dass das Geld aus dem Automaten entnommen wurde. Selbst wenn die Geldentnahme – aufgrund der kurzen zeitlichen Verzögerung (die Kartenentnahme erfolgte um 14:07:28 Uhr;