Um 14:07:27 Uhr wurde in der Folge die Karte zur Entnahme präsentiert und um 14:07:28 Uhr auch entnommen. Um 14:07:36 Uhr wurde das Geld (CHF 20=2) zur Entnahme präsentiert und schliesslich 5 Sekunden später vollständig entnommen. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Bargeld vom E.________ (Automat) ausgegeben und später auch entnommen wurde, weshalb ein betrügerisches Vorgehen der A.________ AG von Vornherein ausgeschlossen werden kann und das Verfahren entsprechend nicht an die Hand genommen wird. Es besteht damit weiter einzig der Verdacht, dass das Bargeld durch eine Drittperson entwendet worden ist,