Insoweit kann auf die Rügen des Beschwerdeführers nicht eingetreten werden. Nicht gehört werden kann der Beschwerdeführer schliesslich mit der replicando vorgebrachten Rüge, wonach die Verfügung der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer vom 29. Juni 2023, mit welchem ihm die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigten unter dem Hinweis zugestellt worden sind, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien, keine Rechtsmittelbelehrung enthalte.