__ AG das Gerätejournal betreffend den mutmasslichen Bargeldbezug von CHF 40.00. 1.2 Am 23. Mai 2023 nahm die Staatsanwaltschaft die von B.________ gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen Betrugs, Wuchers und Veruntreuung, evtl. unrechtmässiger Aneignung, nicht an die Hand und sistierte im Zusammenhang mit dem mutmasslichen Vorfall am E.________ (Automat) in Biel die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen (geringfügigen) Diebstahls. Gegen diese Verfügung reichte B.___