Und schliesslich machte B.________ mit Schreiben vom 9. Mai 2023 geltend, die A.________ AG habe sich der Unterschlagung resp. unrechtmässigen Aneignung schuldig gemacht, da sie seinem Konto einen Betrag von CHF 40.77 nicht gutgeschrieben habe. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 12. April 2023 betreffend den im Schreiben vom 23. März 2023 geschilderten Sachverhalt vom 28. Februar 2023 am E.________ (Automat) in Biel eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Diebstahls und edierte bei der A.________ AG das Gerätejournal betreffend