1. 1.1 Am 23. März 2023 erstatte B.________ Strafanzeige gegen die A.________ AG wegen angeblichen Betrugs, begangen am 28. Februar 2023, da diese ihm im Zusammenhang mit einem Bargeldbezug an einem E.________ (Automat) in Biel CHF 40.00 vom Konto abgezogen habe, obschon er den entsprechenden Bargeldbezugsversuch abgebrochen gehabt habe. Mit Schreiben vom 1. April 2023 erweiterte er seine Strafanzeige gegen die A.________ AG mit dem Tatvorwurf des Wuchers, da ihm diese für separate Auszüge CHF 70.00 verrechnet habe, ohne ihn vorgängig über die Höhe allfälliger Kosten informiert zu haben. Und schliesslich machte B.______