Gegen die Entschädigungsentscheide können der amtliche Verteidiger und die unentgeltliche Rechtsbeiständin innert 10 Tagen seit Zustellung bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Viale Stefano Franscini 7, 6500 Bellinzona schriftlich und begründet Beschwerde führen (Art. 135 Abs. 3 Bst. b, i.V.m. Art. 138 Abs. 1, Art. 396 Abs. 1 StPO). 16