4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird auf CHF 2'095.05 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 2'095.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 493.60 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar (CHF 2'588.65) zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.