2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden zu einem Viertel, ausmachend CHF 500.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag wird vorläufig vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführerhin hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Dreiviertel der Verfahrenskosten von CHF 2'000.00, ausmachend CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern.