des Protokolls). Was unter «Weiterfahren» zu verstehen ist, wurde nicht erfragt. Es erscheint wesentlich zu wissen, welche konkreten Handlungen nach dem Zeitpunkt erfolgt sind, als die Beschwerdeführerin gesagt hatte, dass sie das nicht wolle. Ebenfalls muss eruiert werden, was die Beschwerdeführerin unter «etwas schreien» versteht. Zudem ist es angezeigt, dass die Beschwerdeführerin konkreter resp. detaillierter umschreibt, wie und wo der