hatte, dass sie keine körperlichen Annäherungsversuche des Beschuldigten 9 wünschte. Vielmehr hat sie bei der Befragung geschildert, dass sie, als der Beschuldigte begonnen habe, sie an der Brust anzufassen, sie festgehalten habe und mit der rechten Hand über ihren Rücken und in ihre Unterhose gestrichen sei, «ein wenig geschrien» und «ihm gesagt habe, dass sie das nicht wolle». Ungeachtet dessen soll der Beschuldigte sie immer wieder auf das Bett gestossen und «weitergefahren» haben (Z. 76 ff. des Protokolls).