an einer körperlichen Annäherung nicht interessiert sei. Beleidigender Äusserungen hinsichtlich des Aussehens der Beschwerdeführerin hätte es hierfür nicht bedurft. Es scheint, als wollte der Beschuldigte die Beschwerdeführerin in ein schlechtes Bild rücken, wozu auch seine Aussage passt, dass die Beschwerdeführerin ihm gesagt haben soll, dass sie schon mehrere Männer wegen sexueller Belästigung angezeigt habe. Die Aussagen der Beschwerdeführerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. April 2022 werden von der Staatsanwaltschaft als in den wesentlichen Punkten grundsätzlich glaubhaft erachtet.