Hinsichtlich der Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 18. Mai 2022 ist festzuhalten, dass diese wenig glaubhaft erscheinen. So fällt auf, dass er zwar schilderte, die Beschwerdeführerin habe versucht, ihm mittels Küssen körperlich näher zu kommen und er die Annährungsversuche abgewehrt habe. Auf die abschliessende Frage der Polizei, ob er der Einvernahme noch etwas hinzuzufügen habe, machte er indes u.a. geltend, dass die Beschwerdeführerin «alles freiwillig gemacht habe».