u.a. strafbar, wer jemanden tätlich sexuell belästigt. Bei der tätlichen sexuellen Belästigung handelt sich um eine qualifiziert unerwünschte sexuelle Annährung. Aus dem Merkmal der Belästigung ergibt sich, dass das Opfer in diese weder eingewilligt noch sie – etwa spasseshalber – provoziert haben darf. Die tätliche sexuelle Belästigung setzt eine körperliche Kontaktnahme voraus. Hierfür genügen bereits wenig intensive Annäherungsversuche oder Zudringlichkeiten, solange sie nur nach ihrem äusseren Erscheinungsbild sexuelle Bedeutung haben.