Sie habe ihn weggestossen und geweint. Nicht erst ihr Weinen, sondern insbesondere auch das Schreien sei für den Beschuldigten eine klar erkennbare Willensbekundung gewesen, dass sie seine Handlungen nicht möchte. Dennoch habe dieser weitergemacht und versucht, sich ihr weiter aufzudrängen. Er habe sie weder aufstehen noch im Bett aufsitzen lassen und sie sogar auf das Bett gedrückt.