Die Staatsanwaltschaft stellte in der Folge mit Verfügung vom 21. Februar 2023 in Aussicht, das Strafverfahren wegen sexueller Belästigung und Nötigung einzustellen, und gewährte den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Innert gewährter Fristerstreckung reichte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 31. März 2023 eine Stellungnahme ein. Am 9. Mai 2023 erliess die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen Beschimpfung, begangen am 30. April 2022, indem er die Beschwerdeführerin als «Schlampe», «Huere» und «wertlos» beschimpft hatte. Der Strafbefehl wuchs unangefochten in Rechtskraft.