120 und 263 des Protokolls). Auf die Frage, ob er der Einvernahme noch etwas hinzuzufügen habe, antwortete der Beschuldigte u.a., er glaube, «die Frau» suche Probleme, da sie schon früher gegen Männer Anzeige gemacht habe. Er glaube nicht, dass Männer immer schuld seien. Er glaube, die Beschwerdeführerin mache das Ganze nur, weil er gesagt habe, dass sie nicht schön sei. Aber sie habe alles freiwillig gemacht (Z. 299 ff. des Protokolls). Nachdem am 24. Januar 2023 Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, wurde die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. Januar 2023 zur staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 21. Februar 2023 vorgeladen. Dieser blieb sie zufol-