Der Beschuldigte führte weiter aus, dass die Beschwerdeführerin in der Fasshütte versucht habe, ihn zu küssen. Er habe sie dann mit einer Hand weggestossen und ihr gesagt, dass sie aufhören solle. Es gehe nicht, weil er sie nicht schön finde. Danach sei die Beschwerdeführerin «voll hässig» geworden. Sie sei durchgedreht und habe ihm Angst machen wollen (Z. 113 f. und 244 ff. des Protokolls). Als er die Beschwerdeführerin anschliessend an den Bahnhof I.________ gefahren habe, habe sie ihn und seine Mutter beleidigt (Z. 102 ff., 120 und 263 des Protokolls).