___ am H.________(See), da der Beschuldigte dort einen Hotelschlüssel abgeben musste. Weil sich der Beschuldigte aufgrund von Müdigkeit nicht mehr fahrfähig fühlte, willigte die Beschwerdeführerin ein, rund eine Stunde zu warten, und begleitete ihn in die seinerseits gebuchte Fasshütte auf dem Campingplatz, welche über mehrere Betten verfügte. Den sodann strafrechtlich relevanten Sachverhalt schilderte die Beschwerdeführerin anlässlich ihrer polizeilichen Befragung vom 30. April 2022 wie folgt (Z. 72 ff. des Protokolls): Es hatte eine dünne Decke. Er hat mir diese gegeben und ich sagte, ich hätte genug warm.