Der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, ersuchte mit Eingabe vom 27. Juni 2023 um Akteneinsicht, Fristerstreckung zur Stellungnahme sowie Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. Juni 2023 wurde dem Beschuldigte Akteneinsicht gewährt. Das Fristerstreckungsgesuch wurde gutgeheissen. Der Antrag um Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger für das Beschwerdeverfahren wurde gutgeheissen.