Mit Stellungnahme vom 27. Juni 2023 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Folgendes: 1. Der Beschwerdeführerin sei für das Rechtsmittelverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 2. Der Beschwerdeführerin sei für das Rechtsmittelverfahren Rechtsanwältin D.________ als amtliche Rechtsbeiständin beizuordnen. 3. Soweit weitergehend sei die Beschwerde abzuweisen. 4. Die Verfahrenskosten seien durch den Kanton Bern zu tragen.