1. Mit Verfügung vom 25. April 2023 gewährte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) der Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) im von dieser gegen den Beschuldigten A.________ initiierten Strafverfahren wegen sexueller Belästigung, Nötigung etc. mit Wirkung ab 31. März 2023 die unentgeltliche Rechtspflege (Ziff. 1). Das Gesuch um Beiordnung von Rechtsanwältin D.________ als amtliche Rechtsbeiständin der Beschwerdeführerin wurde abgewiesen (Ziff. 2).