11 7.2 Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf CHF 1'500.00. Nachdem die angeordnete Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate nicht zu beanstanden ist, dagegen eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt wurde, werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu zwei Dritteln, d.h. im Umfang von CHF 1’000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen Kosten von CHF 500.00 sind von Kanton Bern zu tragen.