__ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder eine allfällige Beteiligung an den dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Betäubungsmitteldelikten entnommen werden bzw., dass in diese Richtung Ermittlungshandlungen getätigt worden wären. Der Umstand, dass gegen E.________ bereits wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. hierzu den eingereichten Erhebungsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 7. Juli 2022) ermittelt und dieser gemeinsam mit dem Beschwerdeführer am 19. Mai 2022 angehalten worden war, vermag einen entsprechenden Verdacht im vorliegenden Verfahren